Gemeindehaus, Kirchstr. 15

Das Gemeindehaus bietet mehrere Räume für die Nutzung durch Gruppen der Gemeinde. Je nach Verfügbarkeit können die Räume auch an andere Gruppen gegen ein entsprechendes Entgelt (siehe unten) gemietet werden:
 
 
 
         Gemeindesaal im Erdgeschoss         Küche im Erdgeschoss
        
        Gruppenraum im Obergeschoss
  Küche im Obergeschoss
 
 

Martin-Luther-Haus (MLH), Fröbelstr. 5

Das Martin-Luther-Haus bietet eine Vielzahl von Begegnungsmöglichkeiten. Der Saal mit angeschlossener Küche ist sowohl Sakralraum, hier werden vorwiegend im Winter Gottesdienste und Andachten angeboten, eignet sich aber vor allem für größere Veranstaltungen wie Gemeindeversammlungen, aber auch für größere Chorproben (beispielsweise für den Posaunenchor oder den ökumenischen Chor Grötzingen). Daneben gibt es im Untergeschoss mehrere Gruppenräume. Das MLH ist räumlich verbunden mit der Kindertagesstätte (Fröbelstr. 7).
 
    großer Saal    Gruppenräume im Untergeschoss
   
  
 

Preisliste für die Vermietung von Räumen der Evangelischen Pfarrgemeinde Grötzingen
Gültig ab 01. Oktober 2024
 
 
Nr. Gebäude Raum Plätze Nutzungsentgelt (pro Tag)
1
Martin-Luther-Haus MLH
Fröbelstraße 5
Großer Saal max. 200 280€
1a   Nutzung Flügel   40 €
2   Küchennutzung   75 €
3 Gemeindehaus
Kirchstraße 15
EG mit Küche-1) 40 150 €
4 Kirche
Kirchstraße 17
  400
650 €
         
1) Komplettes Zubereiten und Kochen von Speisen ist nicht erlaubt, Cateringservice erforderlich

Werden die Räume an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen genutzt, reduziert sich der Mietpreis ab dem 2. Tag auf 50 % des Nutzungsentgeltes.
 
Für die Abendnutzung der Räume ab 17.00 Uhr (Schlüsselübergabe ist dann 17 Uhr!) beträgt der Mietpreis 60 % des Nutzungsentgeltes.
 
Für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Pfarrgemeinde reduziert sich der Mietpreis auf 60%, sofern die Räume für eigene, persönliche Zwecke wie z.B. für eigene Geburtstagsfeiern  o.Ä. genutzt werden. Diese Regelung gilt nicht für Veranstaltungen von oder für Angehörige(n).
 
Die Höhe der Kaution beträgt für alle Räume 200 Euro und ist zusammen mit der Miete im Voraus zu bezahlen.
 
 
Regelungen für das Herrichten und Aufräumen:
-          Herrichten ist nach Absprache ab 14 Uhr des Vortages möglich, sofern die Räume nicht schon anderweitig genutzt werden. Ist der Vortag ein Freitag müssen im MLH die Arbeiten bis 19 Uhr abgeschlossen sein.
-          Aufräumen ist in der Regel bis 11 Uhr des folgenden Tages möglich.
-          Findet im MLH ein Frühgottesdienst oder Winterkirche statt, müssen Saal und Foyer bis 7 Uhr besenrein sein und in Abstimmung mit dem Hausmeister  die Bestuhlung für den Gottesdienst aufgebaut sein.
-          Beim Gemeindehaus bei der Kirche muss sonntags der Raum im EG bis 9 Uhr besenrein aufgeräumt sein. Ebenfalls dürfen sonntags keine Arbeiten während des Zeitraumes von
1 Stunde vor bis 1 Stunde nach dem Gottesdienst stattfinden.
 
Auf dem Vorplatz beim Eingangsbereich von MLH und Fröbelkita dürfen keine Fahrzeuge, z.B. Getränkewagen abgestellt werden.
 
Beim Gemeindehaus ist das Parken im Pfarrhof nicht gestattet, ausgenommen zum Be- und Entladen.
 
Ein Be- und Entstuhlen des großen Saales des MLH durch die Pfarrgemeinde ist mit 50 Euro zu vergüten..