Preisliste für die Vermietung von Räumen der Evangelischen Pfarrgemeinde Grötzingen
Gültig ab 01. Oktober 2024
| Nr. | Gebäude | Raum | Plätze | Nutzungsentgelt (pro Tag) |
| 1 | Martin-Luther-Haus MLH Fröbelstraße 5 | Großer Saal | max. 200 | 280€ |
| 1a | | Nutzung Flügel | | 40 € |
| 2 | | Küchennutzung | | 75 € |
| 3 | Gemeindehaus Kirchstraße 15 | EG mit Küche-1) | 40 | 150 € |
| 4 | Kirche Kirchstraße 17 | | 400 | 650 € |
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1) Komplettes Zubereiten und Kochen von Speisen ist nicht erlaubt, Cateringservice erforderlich
Werden die Räume an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen genutzt, reduziert sich der Mietpreis ab dem 2. Tag auf 50 % des Nutzungsentgeltes.
Für die Abendnutzung der Räume ab 17.00 Uhr (Schlüsselübergabe ist dann 17 Uhr!) beträgt der Mietpreis 60 % des Nutzungsentgeltes.
Für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Pfarrgemeinde reduziert sich der Mietpreis auf 60%, sofern die Räume für eigene, persönliche Zwecke wie z.B. für eigene Geburtstagsfeiern o.Ä. genutzt werden. Diese Regelung gilt nicht für Veranstaltungen von oder für Angehörige(n).
Die Höhe der Kaution beträgt für alle Räume 200 Euro und ist zusammen mit der Miete im Voraus zu bezahlen.
Regelungen für das Herrichten und Aufräumen:
- Herrichten ist nach Absprache ab 14 Uhr des Vortages möglich, sofern die Räume nicht schon anderweitig genutzt werden. Ist der Vortag ein Freitag müssen im MLH die Arbeiten bis 19 Uhr abgeschlossen sein.
- Aufräumen ist in der Regel bis 11 Uhr des folgenden Tages möglich.
- Findet im MLH ein Frühgottesdienst oder Winterkirche statt, müssen Saal und Foyer bis 7 Uhr besenrein sein und in Abstimmung mit dem Hausmeister die Bestuhlung für den Gottesdienst aufgebaut sein.
- Beim Gemeindehaus bei der Kirche muss sonntags der Raum im EG bis 9 Uhr besenrein aufgeräumt sein. Ebenfalls dürfen sonntags keine Arbeiten während des Zeitraumes von
1 Stunde vor bis 1 Stunde nach dem Gottesdienst stattfinden.
Auf dem Vorplatz beim Eingangsbereich von MLH und Fröbelkita dürfen keine Fahrzeuge, z.B. Getränkewagen abgestellt werden.
Beim Gemeindehaus ist das Parken im Pfarrhof nicht gestattet, ausgenommen zum Be- und Entladen.
Ein Be- und Entstuhlen des großen Saales des MLH durch die Pfarrgemeinde ist mit 50 Euro zu vergüten..